Zuletzt geändert von Brit Lüder am 2026/10/15 15:36

Zeige letzte Bearbeiter
1 Allgemeine Definition:
2 Bei einem Allmendegut besteht keine Ausschließbarkeit von der Nutzung, aber Konsumrivalität bei der Nutzung.
3
4 Anwendung auf den vorliegenden Sachverhalt:
5 Von der Nutzung der Luft kann man nicht ausgeschlossen werden. Daher besteht keine Ausschließbarkeit.
6
7 Luft kann durch den Ausstoß von Schadstoffen verschmutzt werden. Je stärker einzelne Wirtschaftssubjekte die Luft belasten, desto schlechter wird die Luftqualität für andere. Der Nutzen aus der sauberen Luft sinkt. Somit besteht Konsumrivalität.
8
9 Schlussfolgerung:
10 Da keine Ausschließbarkeit besteht, aber Konsumrivalität vorliegt, ist saubere Luft ein Allmendegut.