Lösung Güterart Straßenbeleuchtung
Güter können auch nach den Kriterien Konsumrivalität und Ausschließbarkeit unterschieden werden
Konsumrivalität:
Die Nutzung der Straßenbeleuchtung durch eine weitere Person schränkt die Nutzung der anderen Personen nicht ein. Es wird nicht dunkler, wenn mehrere Menschen die Beleuchtung nutzen. Daher besteht keine Konsumrivalität bei der Nutzung der Straßenbeleuchtung.
Ausschließbarkeit:
Außerdem besteht keine Ausschließbarkeit von der Nutzung, da niemand wirtschaftlich sinnvoll von der Nutzung der Straßenbeleuchtung ausgeschlossen werden kann. Theoretisch könnte man zwar allen, die nicht für die Beleuchtung zahlen, die Augen durch eine Maske verschließen, aber das wäre viel zu aufwändig und nicht durchsetzbar.
Da weder Konsumrivalität, noch Ausschließbarkeit bei der Nutzung bestehen, ist Straßenbeleuchtung ein öffentliches Gut.